ERB- UND NACHFOLGEBERATUNG

Unsere Schwerpunkte

Natürlich möchten Sie Ihr Unternehmen und Ihre Nachfolge gesichert sehen. Die Entscheidung, sein eigenes Unternehmen an die nächste Generation weiterzugeben oder gar zu verkaufen fällt nicht leicht. Dieser Schritt muss gut durchdacht sein.

Es gibt viele „Fallstricke“, die es bei der Nachfolgeplanung eines Unternehmens zu vermeiden gilt, um erheblichen Steuer- und Liquiditätsnachteile aus dem Weg zu gehen. Dabei steht vor allem die Vermeidung von Konflikten in Familien oder Gesellschaften für uns im Vordergrund, um den einwandfreien Fortbestand Ihres Unternehmens zu gewährleisten.

Dabei verlieren wir jedoch nie unsere Intention – eine wirtschaftliche Wertschöpfung für das Gesamtvermögen des Unternehmens und seiner Leitung – aus dem Blick. Fundierte Kenntnisse im Zivilrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sind für die Planung einer unternehmerischen Nachfolge unabdingbar. Gerne stellen wir Ihnen daher unser Wissen und jahrelange Erfahrung zur Verfügung.

"Die wenigsten Wegweiser weisen Wege."

Ulrich Erckenbrecht

Unsere Tätigkeitsfelder im Einzelnen:

  • Beratung bei der Unternehmens- und Vermögensnachfolge
  • Gestaltung von Testamenten, Erb- und Eheverträgen, Schenkungen sowie vorweggenommene Erbfolgen
  • Testamentsgestaltung
  • Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuererklärungen
  • Betriebsaufspaltung
  • Unternehmensbewertung

Sie benötigen Beratung in Fragen zu Erbfolge oder Nachfolge? Dann wenden Sie sich einfach an uns.

Ein wesentlicher Aspekt unserer Arbeit ist die vorbereitende Beratung und Planung zur privaten Vermögensnachfolge. Natürlich ist es für jeden schwierig, sich bereits zu Lebzeiten mit dem Tod zu befassen, doch ist es wichtig sich mit der Frage zu beschäftigen, was mit dem persönlichen Vermögen wird, wenn Sie sterben.

Das Erbschafts- und Steuerrecht ändert sich ständig. Eine wohlüberlegte und vorausschauende Planung ist daher wesentlich, um unnötige Steuerzahlungen zu vermeiden. Die exakte Berechnung der Erbschaftssteuer sowie die Wahl einer Option sind somit wichtiger denn je.

Gerne unterstützen wir Sie bei dieser Planung und erstellen für Sie die notwendigen Berechnungen und Steuererklärungen. Sie haben die Wahl zwischen einer sogenannten „Schenkung unter Lebenden“ oder der „Erbschaftssteuer des Todes wegen“. Gemeinsam mit einem Notar und / oder Anwalt legen wir fest, an wen und in welchem Zeitabstand Ihr Erbe geht.

"Ein kluger Kapitän setzt die Emotion ans Ruder und den Verstand ans Steuer."

Walter Jakoby

Unsere Tätigkeitsfelder im Einzelnen:

  • Analyse Ihres Vermögens
  • Analyse und Beratung steuerlicher Möglichkeiten
  • Erstellung Ihrer Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuererklärung
  • Planung der Erbfolge
  • Persönliche Beratung in Bezug auf erbschafts- bzw. schenkungssteuerlicher Aspekte

Sie benötigen Beratung in Belangen rund um die Erbschaftssteuer? wir freuen uns, wenn wir Ihnen helfen können.